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AGB

1 Geltungsbereich

1.1 Tageszeiten Marketing GmbH („Guten-Morgen.Agency“) vermarktet Events auf Facebook. Guten-Morgen.Agency verwendet dazu Inhalte, die ihr der Kunde zur Verfügung stellt („Werbemittel“). Diese Leistungen von Guten-Morgen.Agency werden nachfolgend zusammen als die „Marketingleistungen“ bezeichnet.

1.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Guten-Morgen.Agency und ihren Kunden.

1.3 Diese AGB sind nur anwendbar, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Guten-Morgen.Agency sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) anerkennt. Dieser Vorbehalt gilt auch dann, wenn Guten-Morgen.Agency Leistungen in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbeziehungen des Kunden vorbehaltlos erbringt.

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2 Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag zwischen Guten-Morgen.Agency und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Kunde im Login-Bereich der Webseite von Guten-Morgen.Agency die gewünschten Kampagnendaten eingibt. Guten-Morgen.Agency unterbreitet ihm im Login-Bereich ein entsprechendes Angebot, das der Kunde durch Betätigen des Buttons „(Buchungsbetrag)€ Buchung“ annimmt („Auftrag“).

2.2 Aus dem konkreten Auftrag ergeben sich der Leistungsumfang, die Vergütung und weitere Vertragsbedingungen für die jeweilige Kampagne. Soweit Regelungen eines solchen Auftrages von denen der vorliegenden AGB abweichen, gehen die Regelungen des Auftrages vor.

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3 Bereitstellung der Werbemittel und sonstige Mitwirkungshandlungen des Kunden

3.1 Der Kunde stellt Guten-Morgen.Agency die vereinbarten Werbemittel, etwaige Tracking-Pixel für die Werbemittel sowie alle anderen Informationen, Inhalte, Unterlagen und Erklärungen zu den vereinbarten Terminen zur Verfügung. Soweit im Auftrag nichts Abweichendes vereinbart ist, liefert der Kunde die Werbemittel, die Ziel-URLs und andere für die Einbindung der Werbemittel erforderlichen Informationen spätestens eine Woche vor dem vereinbarten Kampagnenbeginn elektronisch bei Guten-Morgen.Agency an.

3.2 Die Werbemittel des Kunden müssen den Vorgaben von Facebook für das jeweilige Werbemittel entsprechen.

3.3 Soweit Werbemittel des Kunden Links enthalten, ist der Kunde verpflichtet, die jeweiligen Ziel-URLs, auf welche diese Werbemittel verlinken, für die im Auftrag vereinbarte Kampagnenlaufzeit (und ggf. erforderliche Nachlieferungs- und Nachholungszeiten) so zu pflegen, dass sie für diese Zeiträume durchgehend gemäß dem Stand der Technik verfügbar sind.

3.4 Soweit der Kunde Störungen bei der Verlinkung der Werbemittel feststellt, informiert er Guten-Morgen.Agency hierüber unverzüglich.

3.5 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, so hat Guten-Morgen.Agency hieraus resultierende Verzögerungen, Schlechtleistungen oder eine Unmöglichkeit der Erbringung ihrer Marketingleistungen nicht zu vertreten. Guten-Morgen.Agency ist berechtigt, die Erbringung der betroffenen Marketingleistungen solange zu unterbrechen, bis die erforderliche Mitwirkung des Kunden erfolgt. Guten-Morgen.Agency weist den Kunden darauf hin, wenn der Kunde eine Mitwirkungspflicht nicht vereinbarungsgemäß erfüllt.

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4 Verantwortlichkeit des Kunden für Werbematerial und URLs

4.1 Der Kunde stellt sicher, dass sämtliche Inhalte und Werbeaussagen der Werbemittel den jeweils aktuellen Werberichtlinien von Facebook entsprechen. Die aktuellen Werberichtlinien von Facebook finden sich unter:

https://www.facebook.com/policies/ads/#prohibited_content

https://www.facebook.com/policies/ads/#restricted_content

https://www.facebook.com/communitystandards

https://help.instagram.com/477434105621119/

4.2 Der Kunde hat die von ihm bereitgestellten Werbemittel (einschließlich der von ihnen umfassten Inhalte und Werbeaussagen) sowie die auf den Ziel-URLs dargestellten Inhalte (alle zusammen das „Werbematerial“) auf ihre Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit den guten Sitten zu prüfen. Er übernimmt die alleinige Verantwortung für deren Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit den guten Sitten. Die Prüfung des Werbematerials auf Rechtmäßigkeit, Vereinbarkeit mit den guten Sitten und Vereinbarkeit mit den Werberichtlinien von Facebook gehört nicht zu den Aufgaben von Guten-Morgen.Agency.

4.3 Der Kunde garantiert Guten-Morgen.Agency, dass das Werbematerial und dessen vertragsgemäße Nutzung durch Guten-Morgen.Agency nicht rechts- oder sittenwidrig ist, insbesondere weder jugendgefährdend, beleidigend, ehrverletzend, rassistisch, Gewalt verherrlichend ist oder sonst eine Straftat darstellt oder dazu aufruft, noch gegen anwendbare presse- oder medienrechtliche Vorschriften verstößt, noch Rechte Dritter (z.B. Marken-, Urheber- Patent- oder Geschmacksmusterrechte, Rechte am eigenen Bild, Namensrechte, Titelrechte) verletzt oder auf solche Rechte Dritter verletzende Inhalte verlinkt, noch pornographische oder erotische Inhalte umfasst oder auf solche verlinkt, noch gegen das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb oder gegen andere, für die Bewerbung der jeweiligen Events des Kunden geltende gesetzliche Vorschriften verstößt.

4.4 Soweit sich die jeweilige Kampagne an Nutzer mit Sitz außerhalb Deutschlands richtet (d.h., das Werbematerial des Kunden in Pages von Facebook eingebunden werden soll, die an Nutzer in einem anderen Staat adressiert sind), garantiert der Kunde Guten-Morgen.Agency, dass sein Werbematerial auch nach den ggf. anwendbaren Bestimmungen des Rechts jenes anderen Staates oder jener anderen Staaten nicht rechtswidrig ist.

4.5 Der Kunde stellt sicher, dass auf den von ihm angegebenen Ziel-URLs keine rechts- oder sittenwidrigen Leistungen oder rechts- oder sittenwidrigen Waren angeboten, ausgeführt oder beworben werden und nicht zu derartigen Aktivitäten aufgerufen oder angeleitet wird (z.B. Anleitung zum Hacking von Soft- und Hardware, illegale Downloadangebote für Filme, Musik, Software, rechtswidrige Glücksspiele oder Wetten etc.). Die unter diesen Ziel-URLs erreichbaren Websites, Angebote und Dienste müssen den Vorgaben des Telemediengesetzes entsprechen, insbesondere der Impressumspflicht und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügen.

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5 Zurückweisung von Werbemitteln

5.1 Guten-Morgen.Agency ist berechtigt, Werbematerial des Kunden, das nicht den vereinbarten Spezifikationen entspricht, abzulehnen. Der Kunde stellt in diesem Fall neues Werbematerial zur Verfügung, das den Spezifikationen entspricht.

5.2 Falls ein begründeter Verdacht besteht, dass das vom Kunden zur Verfügung gestellte Werbematerial rechts- oder sittenwidrige Inhalte umfasst, insbesondere Rechte Dritter verletzt, hat Guten-Morgen.Agency das Recht, dieses Werbematerial solange zurückzuweisen oder die betroffene Kampagne solange zu unterbrechen, bis der Verdacht ausgeräumt ist. Ein begründeter Verdacht in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn ein solcher Verdacht durch ein behördliches oder gerichtliches Verfahren oder durch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren indiziert ist oder Anhaltspunkte vorhanden sind, dass ein solches Verfahren eingeleitet wird. Dasselbe gilt auch, wenn Guten-Morgen.Agency oder Facebook von einem Dritten aufgefordert wird, die weitere Schaltung des Werbematerials zu unterlassen, sofern der Anspruch des Dritten nicht offensichtlich unbegründet ist. Guten-Morgen.Agency teilt dem Kunden die Zurückweisung oder Sperrung des Werbematerials unter Angabe von Gründen unverzüglich mit. Die Vergütungsansprüche von Guten-Morgen.Agency bleiben von einer solchen Unterbrechung oder Zurückweisung unberührt.

5.3 Facebook behält sich vor, Werbemittel und Kampagnen nach eigenem Ermessen abzulehnen. Guten-Morgen.Agency hat keinen Einfluss auf eine solche Entscheidung. Bei Ablehnung einer Kampagne durch Facebook informiert Guten-Morgen.Agency den Kunden unverzüglich und bemüht sich, die Gründe für die Ablehnung zu erfahren. Soweit möglich unterbreitet Guten-Morgen.Agency in Abstimmung mit dem Kunden Facebook einen Vorschlag zur Änderung der Kampagne oder des Werbemittels. Bleibt es bei der Ablehnung, sind beide Parteien berechtigt, von dem betroffenen Teil der Kampagne zurückzutreten. Bezüglich der restlichen Kampagne bleibt der Auftrag grundsätzlich bestehen. § 323 Abs. 5 BGB bleibt unberührt.

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6 Platzierung und Auslieferung der Werbung

6.1 Guten-Morgen.Agency integriert die vereinbarten Werbemittel des Kunden für die vereinbarte Kampagnenlaufzeit bei Facebook. Ist keine Kampagnenlaufzeit vereinbart, werden die Werbemittel solange integriert, bis das vereinbarte Zielvolumen der Kampagne erreicht ist. Fristen und Termine für die Kampagnen sind nur verbindlich, wenn sie im Auftrag als verbindlich vereinbart wurden.

6.2 Guten-Morgen.Agency wählt die Pages und Inhalte bei Facebook nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des vom Kunden mitgeteilten Kampagnenziels aus. Soweit nicht im Auftrag Abweichendes vereinbart ist, schuldet Guten-Morgen.Agency keine bestimmten Werbemittelplatzierungen oder die Auslieferung einer bestimmten Anzahl von AdClicks oder AdViews auf einer bestimmten Platzierung.

6.3 Sofern die angelieferten Werbemittel nicht offensichtlich als Werbung für die Nutzer erkennbar sind, ist Guten-Morgen.Agency berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Werbemittel in geeigneter Form als Werbung zu kennzeichnen.

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7 Tracking

7.1 Guten-Morgen.Agency erfasst AdViews (Anzahl der von Nutzern ausgeführten Abrufe von Werbemitteln des Kunden vom AdServer) und AdClicks (Anzahl der von Nutzern ausgeführten Aufrufe eines innerhalb des Werbemittels des Kunden im Inhalte integrierten Hyperlinks, der zum Aufruf der verlinkten Ziel-URL des Kunden führt) über einen eigenen AdServer.

7.2 Allein maßgeblich für die Zählung und Abrechnung der an den Kunden ausgelieferten Volumen an AdViews und AdClicks ist das Reporting von Guten-Morgen.Agency. Abweichende Zahlen, die der Kunde ggf. mit einem anderen AdServer gezählt hat, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt nicht, wenn die Zählungen durch den Kunden und durch Guten-Morgen.Agency nachweislich um mehr als 10 % voneinander abweichen. In diesem Fall werden sich die Parteien über die für Kampagne maßgebliche Zählmenge einigen. Der Kunde gewährt in diesem Fall Guten-Morgen.Agency bzw. einem von Guten-Morgen.Agency beauftragten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Sachverständigen Zugang zu den relevanten Metriken, Werbekampagnen-Messungen und Daten auf dem von ihm eingesetzten AdServer, um die Abweichungen zu klären.

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8 Verschiebungen oder Ausfall von Kampagnen

8.1 Soweit für eine Kampagne ein Zeitraum vereinbart wurde und der vereinbarte Zeitraum aus von Guten-Morgen.Agency nicht zu vertretenen Gründen, z.B. Gründe, die in den Verantwortungsbereich Dritter fallen, die nicht Erfüllungsgehilfen von Guten-Morgen.Agency sind (z.B. Facebook, Netzbetreiber), nicht möglich ist, informiert Guten-Morgen.Agency den Kunden hierüber unverzüglich. Guten-Morgen.Agency holt die Kampage im nächstmöglichen Zeitraum nach, soweit dies nicht für den Kunden aufgrund seines Kampagnenziels oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Ist eine Nachholung der Kampagne innerhalb eines Monats vor oder nach dem vereinbarten Kampagnenzeitraum nicht möglich (z.B. mangels Verfügbarkeit des gebuchten Inhaltes) oder unzumutbar, so kann der Kunde entweder die Kampagne auf andere, von Guten-Morgen.Agency vorgeschlagene Pages (soweit verfügbar) umbuchen oder von dem betroffenen Auftrag unter unverzüglicher Erstattung der hierfür bereits gezahlten Vergütung zurücktreten. Dies gilt auch im Falle der Unzumutbarkeit der Nachholung.

8.2 Ist die Nachholung der Kampagne nicht innerhalb eines Monats vor oder nach dem vereinbarten Kampagnenzeitraum möglich, so kann Guten-Morgen.Agency von dem Auftrag zurücktreten und dem Kunden die bereits hierfür gezahlte Vergütung unverzüglich erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen in diesem Fall nur, wenn Guten-Morgen.Agency die Unmöglichkeit zu vertreten hat.

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9 Rechteeinräumung

9.1 Der Kunde räumt Guten-Morgen.Agency das nicht-exklusive, nicht übertragbare und weltweite Recht ein, das Werbematerial für die vereinbarte Kampagnenlaufzeit (sowie Nachlieferungs- und Nachholungszeiträume) über Facebook zu veröffentlichen und Facebook-Mitgliedern über feste und mobile Kommunikationsnetze an Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zum Zwecke der Nutzung zeitgleich oder sukzessive – auf Abruf oder als Push – zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu senden sowie das Werbematerial zu den vorstehenden Zwecken zu vervielfältigen. Guten-Morgen.Agency ist zu diesem Zwecke berechtigt, Facebook an den eingeräumten Nutzungsrechten Unterlizenzen im erforderlichen Umfang zu erteilen.

Die vorstehende Rechteeinräumung umfasst insbesondere auch das Recht zur Nutzung des Werbematerials:

unter Einschluss sämtlicher digitaler und analoger Übertragungs- und Abruftechniken, insbesondere über Kabel, Funk, feste und mobile Satelliten-Netze, terrestrisch Verfahren und Mikrowellen sämtlicher Verfahren;

unter Einschluss der Wiedergabe, des Herunterladens und der Speicherung auf beliebigen Empfangsgeräten der Nutzer (wie z.B. Personalcomputer, Tablets, Fernsehgeräten, Set-Top-Boxen, (Festplatten-) Videorecordern, Mobiltelefone und Smart-Phones); sowie

in elektronischen Datenbanken von Guten-Morgen.Agency und ihrer Sublizenznehmer (d.h., das Recht, das überlassene Werbematerial maschinenlesbar zu erfassen und in den Datenbanken elektronisch zu speichern und dort den Nutzern zugänglich zu machen).

Die vorstehende Rechteeinräumung bezieht sich insbesondere auch auf an dem Werbematerial bestehende Urheber- und Leistungsschutzrechte, Rechte am eigenen Bild sowie Namens-, Titel-, Marken- und sonstige Kennzeichenrechte.

9.2 Außerdem räumt der Kunde Guten-Morgen.Agency ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, die durch Guten-Morgen.Agency protokollierten und anonymisierten Kampagnendaten des Kunden für eigene Geschäftszwecke zu sammeln, zu speichern, zu bearbeiten, mit Daten anderer Kunden zu verbinden und zu nutzen, insbesondere für die Erstellung von Performance Statistiken, zur Analyse, Kontrolle und Verbesserung ihrer Leistungen, zur Verhinderung und Aufklärung von Missbrauch sowie zur Bewerbung der Leistungen von Guten-Morgen.Agency gegenüber Dritten, und

die Werbemittel in Marketingmaterial von Guten-Morgen.Agency zu integrieren (z.B. als Screenshots in Präsentationen, in Promotionvideos, etc.) und als Bestandteil dieses Marketingmaterials zur Bewerbung der Leistungen von Guten-Morgen.Agency zu nutzen.

 

10 Rechtegarantien und Freistellung

10.1 Der Kunde garantiert Guten-Morgen.Agency, dass er Inhaber der in Ziffer 9 eingeräumten Rechte ist. Der Kunde garantiert außerdem, dass die eingeräumten Nutzungsrechte nicht mit Rechten Dritter belastet sind, die deren vertragsgemäße Ausübung beeinträchtigen würden und dass die vertragsgemäße Ausübung dieser Nutzungsrechte nicht Rechte Dritter verletzt.

10.2 Der Kunde garantiert Guten-Morgen.Agency auch, dass er Inhaber der Domainrechte für die Ziel-URLs ist und zur Bewerbung der Ziel-URLs berechtigt ist.

10.3 Der Kunde stellt Guten-Morgen.Agency auf erstes Anfordern von allen zivil-, öffentlich- und strafrechtlichen (soweit rechtlich zulässig und möglich) Ansprüchen Dritter frei, die diese Dritten infolge einer schuldhaften Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß Ziffer 3 und 4 oder infolge einer Nichteinhaltung der Garantien des Kunden gemäß Ziffer 4.3, 10.1 und 10.2 geltend machen. Von diesem Freistellungsanspruch sind auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung der Freizustellenden gegen derartige Ansprüche, einschließlich der Rechtsanwaltskosten bis maximal in Höhe der gesetzlichen Gebühren gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, umfasst. Guten-Morgen.Agency informiert den Kunden unverzüglich, wenn Dritte derartige Ansprüche gegen sie geltend machen.

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11 Vergütung

11.1 Die vom Kunden zu zahlende Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag. Die vereinbarte Vergütung umfasst nicht die für die Online-Zugänglichmachung der Werbemittel ggf. an Verwertungsgesellschaften wie z.B. die GEMA, zu zahlenden Lizenzvergütungen für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen.

11.2 Soweit nicht im Auftrag Abweichendes vereinbart ist, stellt Guten-Morgen.Agency die vereinbarte Vergütung unmittelbar nach Abschluss des Auftrages in Rechnung. Mit Zugang der Rechnung ist der vereinbarte Geldbetrag fällig und innerhalb von zwei Wochen auf das in der Rechnung bezeichnete Konto ohne Abzüge zu überweisen.

11.3 Sämtliche vereinbarten Preise verstehen sich rein netto und sind zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe zu zahlen, soweit diese nach den geltenden Vorschriften anfällt.

11.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung mit einer Zahlungsforderung von Guten-Morgen.Agency sowie zur Zurückbehaltung von Zahlungen an Guten-Morgen.Agency nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, von Guten-Morgen.Agency unbestritten oder anerkannt ist.

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12 Abrechnung

12.1 Guten-Morgen.Agency übermittelt dem Kunden innerhalb von einem Monat nach Ende der jeweiligen Kampagne eine Abrechnung (Reporting), aus der sich auch die erfasste Anzahl der AdViews bzw. AdClicks der jeweiligen Werbemittelplatzierungen der Kampagne ergibt.

12.2 Abrechnungen von Guten-Morgen.Agency gelten als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt der jeweiligen Abrechnung dieser schriftlich unter Angabe von Gründen widerspricht.

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13 Mangelhafte Marketingleistungen

13.1 Der Kunde ist verpflichtet, die geschaltete Werbekampagne unverzüglich nach Beginn der Kampagne zu prüfen und Guten-Morgen.Agency erkennbare Mängel schriftlich oder per E-Mail unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Kampagnenbeginn, anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gelten die Marketingleistungen hinsichtlich solcher erkennbarer Mängel als vertragsgemäß genehmigt. Etwaige bei einer solchen Prüfung nicht erkennbare Mängel hat der Kunde unverzüglich (spätestens jedoch zwei Werktage) nach ihrer Entdeckung schriftlich oder per E-Mail bei Guten-Morgen.Agency anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, gelten die Marketingleistungen auch hinsichtlich solcher verborgener Mängel als vertragsgemäß genehmigt. Es genügt jeweils die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Diese Ziffer 13.1 ist nicht anwendbar, soweit Guten-Morgen.Agency einen Mangel arglistig verschwiegen hat.

13.2 Im Falle von mangelhaften Marketingleistungen ist Guten-Morgen.Agency zunächst zur Nacherfüllung in Form der Nachholung der von dem Mangel betroffenen Kampagne innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt. Schlägt die mangelfreie Nachholung innerhalb einer angemessenen Frist fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl die Vergütung entsprechend dem Mangel mindern oder vom Auftrag ganz oder teilweise zurücktreten bzw. diesen kündigen.

13.3 Bei Mängeln oder sonstiger Schlecht- oder Nichterfüllung von Leistungen, welche von Facebook erbracht werden, tritt Guten-Morgen.Agency dem Kunden ihre Ansprüche gegen Facebook wegen der beanstandeten Leistung ab. Guten-Morgen.Agency kann von dem Kunden verlangen, dass dieser zunächst diese Ansprüche direkt gegenüber Facebook geltend macht, notfalls auch gerichtlich. Zur gerichtlichen Geltendmachung dieser Ansprüche gegenüber Facebook ist der Kunde allerdings nicht verpflichtet, wenn ihm dies nicht zumutbar ist (insbesondere wenn eine solche gerichtliche Geltendmachung aufgrund der Umstände des jeweiligen Falles ohne Aussicht auf Erfolg ist). Wenn die Inanspruchnahme von Facebook durch den Kunden aus Gründen scheitert, die der Kunde nicht zu vertreten hat, kann der Kunde seine Ansprüche gemäß den gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung dieser AGB, jeweils Zug um Zug gegen Rückabtretung der Ansprüche gegen Facebook, direkt gegen Guten-Morgen.Agency geltend machen.

13.4 Soweit Guten-Morgen.Agency gemäß Ziffer 14 für Schäden haftet oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat, verjähren diese Schadenersatz- und Mängelansprüche gemäß den gesetzlichen Verjährungsregeln. Alle anderen Mängelansprüche und anderen Ansprüche wegen sonstiger Schlecht- oder Nichtleistung verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

13.5 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln und sonstiger Schlecht- oder Nichtleistung bestehen nicht, wenn und soweit diese Mängel, Schlecht- oder Nichtleistung auf die schuldhafte Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden, auf ausdrückliche Anweisungen oder Anforderungen des Kunden, auf mangelhafte Beistellungen des Kunden oder auf eine Nutzung der Marketingleistungen durch den Kunden entgegen den Werberichtlinien von Facebook zurückzuführen sind.

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14 Haftung

14.1 In den folgenden Fällen ist die Haftung von Guten-Morgen.Agency auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, die typischerweise bei Geschäften dieser Art entstehen, beschränkt:

im Fall der schuldhaften Verletzung von Kardinalpflichten, soweit diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich erfolgt, sowie

im Fall der grob fahrlässigen Verletzung von sonstigen Pflichten durch Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von Guten-Morgen.Agency, die nicht ihre gesetzlichen Vertreter oder leitende Angestellte sind.

14.2 Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Guten-Morgen.Agency, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung von Guten-Morgen.Agency für alle Schäden außerdem pro schädigendem Ereignis auf die Summe der Vergütung beschränkt, die der Kunde Guten-Morgen.Agency für die vom Schaden betroffene Kampagne zu zahlen verpflichtet war.

14.3 Sämtliche o.g. Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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15 Kündigung

15.1 Eine ordentliche Kündigung eines Auftrags ist nicht möglich. Das Recht einer jeden Partei, einen Auftrag aus wichtigem Grund (und ggf. fristlos) zu kündigen, bleibt unberührt. Guten-Morgen.Agency ist insbesondere zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn

der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mahnung leistet,

wenn das vom Kunden zur Verfügung gestellten Werbematerial rechtswidrig ist, gegen die guten Sitten verstößt oder Rechte Dritter verletzt und der Kunde Guten-Morgen.Agency nicht unverzüglich nach Mahnung rechtmäßiges und den guten Sitten entsprechendes Werbematerial zur Verfügung stellt oder

ein Antrag über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird und ein solcher Antrag vom zuständigen Gericht nicht innerhalb von sechs Wochen als unbegründet abgelehnt wurde.

15.2 Bei einer Kündigung zahlt der Kunde lediglich für solche Leistungen, die Guten-Morgen.Agency bei Zugang der Kündigung bereits erbracht hat oder bei Facebook fest gebucht hat. Die Gesamtvergütung ist entsprechend anteilig zu kürzen

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16 Verfall

Alle gegenseitigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag verfallen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der jeweils anderen Vertragspartei in Textform geltend gemacht werden.

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17 Kundenreferenz

Guten-Morgen.Agency ist berechtigt, den Kunden als Kunden gegenüber Dritten zu benennen.

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18 Schriftform

Ánderungen, Ergänzungen sowie die Kündigung eines Auftrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Auch ein Verzicht der Parteien auf die Schriftform muss schriftlich erfolgen. Die Parteien sind sich einig, dass das Schriftformerfordernis erfüllt ist, wenn die entsprechenden schriftlichen und unterzeichneten Erklärungen der Parteien eingescannt werden und als PDF per E-Mail an die für diese Zwecke von den Parteien angegebenen E-Mail-Adressen übermittelt werden.

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19 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis, auch betreffend ihre Wirksamkeit, Kündigung und Beendigung, ist Berlin.

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20 Rechtswahl

Die vorliegenden AGB sowie sämtliche zwischen Guten-Morgen.Agency und dem Kunden abgeschlossenen Aufträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (Convention on the International Sale of Goods - CISG) ist ausgeschlossen.

Hinweise zur Datenverarbeitung

Wir messen dem Schutz der Privatsphäre unserer Nutzer höchste Bedeutung zu. Die Verarbeitung aller Daten, die uns zur Verfügung gestellt werden, geschieht ausschließlich unter strenger Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (EU DSGVO) sowie aller sonstigen in den Mitgliedstaaten der EU geltenden Datenschutzgesetze bzw. Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Charakter. Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung, die unter https://www.guten-morgen.agency/datenschutz abrufbar ist.

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